§ 6 Abs. 1 FahrlG2018DVAusbildungsnachweis
Der Ausbildungsnachweis für den Fahrschüler nach § 31 des Fahrlehrergesetzes und § 6 Absatz 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung muss dem Muster nach Anlage 3…
§ 68 Abs. 1 Nr. 10 FahrlGGesetz über das Fahrlehrerwesen
die Ausgestaltung des Ausbildungsnachweises und der Ausbildungsbescheinigung für Fahrschüler gemäß § 31 Absatz 1,
§ 56 Abs. 1 Nr. 19 FahrlGGesetz über das Fahrlehrerwesen
entgegen § 40 Absatz 2 Satz 2 einen Abdruck des Ausbildungsplans nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,
§ 8 Abs. 1 Nr. 7 FahrschAusbO 2012Fahrschüler-Ausbildungsordnung
entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum…
Anlage 1 Nr. 1.2 FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Die Ausbildungsbescheinigung (§ 5 Absatz 2) kann erteilt werden, wenn der Bewerber nicht mehr als eine Doppelstunde versäumt hat.